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   LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02   

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https://dejure.org/2002,22109
LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02 (https://dejure.org/2002,22109)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.11.2002 - 62 S 307/02 (https://dejure.org/2002,22109)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. November 2002 - 62 S 307/02 (https://dejure.org/2002,22109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rechtsverhältnisses im Rahmen einer Feststellungsklage; Zulässige Höchstdauer von Staffelmietvereinbarungen; Rechtsfolgen bei Überschreitung der Höchstdauer; Aufnahme einer unwirksamen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksame Staffelmietvereinbarung wegen Überschreitung der Höchstdauer; Zahlung des Mieters keine Bestätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98

    Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
    Die in einem vergleichbaren Fall vertretene Ansicht der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin (GE 2002, 804), wonach eine Willenserklärung trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vorliegen könne, steht unter einer von der Zivilkammer 63 selbst erwähnten Einschränkung, die der BGH in NJW-RR 2000, 57, 58 [BGH 16.09.1999 - III ZR 77/98] wie folgt formuliert hat:.
  • BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00

    Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
    Insoweit verhilft auch der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (GE 2000, 1614) ihrer Berufung nicht zum Erfolg.
  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
    Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, NJW 1995, 953 [BGH 29.11.1994 - XI ZR 175/93] = LM H. 6/1995 § 116 BGB Nr. 5; LM H. 10/1999 § 589 BGB Nr. 2 = VIZ 1999, 496).".
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 142/84

    Einbehaltung von Teilen des Mietzinses wegen des Vorhandenseins von Sachmängeln -

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
    Aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit ist aber ebenso wie bei der Klage auf Feststellung einer Mietzinsminderung (vgl. hierzu BGH, ZMR 1985, 403) das Feststellungsinteresse zu bejahen.
  • BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98

    Rechtsfolgen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Pachtsache

    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
    Dieser ist nur dann gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, NJW 1995, 953 [BGH 29.11.1994 - XI ZR 175/93] = LM H. 6/1995 § 116 BGB Nr. 5; LM H. 10/1999 § 589 BGB Nr. 2 = VIZ 1999, 496).".
  • AG Neumünster, 12.06.1998 - 22 C 674/98
    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
    Demgemäss unterliegt auch die Bestätigung der Schriftform (vgl. Palandt-Heinrichs. a.a.O., Rn. 4; vgl. auch AG Köln WuM 1989, 581 f. [AG Köln 28.09.1988 - 222 C 190/88]; AG Neumünster WuM 2000, 611 [AG Neumünster 12.06.1998 - 22 C 674/98]).
  • AG Köln, 28.09.1988 - 222 C 190/88
    Auszug aus LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
    Demgemäss unterliegt auch die Bestätigung der Schriftform (vgl. Palandt-Heinrichs. a.a.O., Rn. 4; vgl. auch AG Köln WuM 1989, 581 f. [AG Köln 28.09.1988 - 222 C 190/88]; AG Neumünster WuM 2000, 611 [AG Neumünster 12.06.1998 - 22 C 674/98]).
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